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Verzugszinsrechner

Berechne Verzugszinsen auf eine unbezahlte Rechnung nach Schweizer Recht. Gesetzlicher Satz von 5 % pro Jahr (Art. 104 OR) oder dein Vertragssatz.

CHF
5 %Gesetzlicher Satz · Art. 104 OR
AndereVertragssatz
Verzugstage30
Verzugszins (5 %)CHF 20.83
GesamtbetragCHF 5'020.83
Gesetzlicher Satz nach Art. 104 OR: 5 % pro Jahr. Berechnung auf Basis des 360-Tage-Handelsjahrs. Richtwert, ersetzt keine Rechtsberatung.
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So berechnest du Verzugszinsen

Eine einfache Regel, proportional zum geschuldeten Betrag und zur Dauer des Verzugs.

Verzugszinsen werden als Prozentsatz des geschuldeten Betrags berechnet, anteilig zur Anzahl der Verzugstage. Die Schweizer Handelspraxis verwendet das 360-Tage-Jahr:

Zins = Betrag × Satz × Tage ÷ 360

Zum Beispiel bei einer Rechnung von 5'000 CHF, 60 Tage zu spät bezahlt, zum gesetzlichen Satz von 5 %: 5'000 × 0,05 × 60 ÷ 360 = 41,67 CHF Zins. Der Gesamtbetrag beläuft sich dann auf 5'041,67 CHF.

Zinsen werden nur auf dem Kapital berechnet, nie auf bereits aufgelaufenen Zinsen: Das Schweizer Recht verbietet Zinseszinsen (Art. 105 Abs. 3 OR).

Der gesetzliche Satz in der Schweiz

Fehlt eine Vereinbarung zwischen den Parteien, beträgt der Verzugszins 5 % pro Jahr gemäss Artikel 104 des Obligationenrechts (OR). Dieser Satz gilt automatisch, ohne dass der Gläubiger einen Schaden nachweisen muss.

Ein höherer Satz kann vertraglich oder in den AGB vereinbart werden und ersetzt dann den gesetzlichen Satz. Im kaufmännischen Verkehr kann der Gläubiger bei einem Bankdiskontsatz über 5 % diesen höheren Satz verlangen.

Ab wann laufen die Zinsen?

Wurde ein Fälligkeitsdatum vereinbart, laufen die Zinsen ab dem Tag nach diesem Datum. Das blosse Überschreiten der Fälligkeit genügt, um den Schuldner in Verzug zu setzen.

Wurde kein Datum festgelegt, ist eine Mahnung nötig: eine Aufforderung, die klar die Zahlung verlangt. Die Zinsen laufen dann ab Erhalt dieser Mahnung. Dieser Rechner hilft dir, die Zinsen zu beziffern, ersetzt aber keine persönliche Rechtsberatung.

Häufige Fragen

Was am häufigsten zu Verzugszinsen gefragt wird.

Wie hoch ist der Verzugszins in der Schweiz?
Der gesetzliche Satz beträgt 5 % pro Jahr (Art. 104 OR). Die Parteien können vertraglich einen höheren Satz vereinbaren; im kaufmännischen Verkehr kann bei einem Bankdiskontsatz über 5 % dieser höhere Satz verlangt werden.
Wie werden Verzugszinsen berechnet?
Zins = geschuldeter Betrag × Satz × Anzahl Verzugstage ÷ 360. Die Schweizer Handelspraxis verwendet das 360-Tage-Jahr.
Ab wann laufen die Zinsen?
Grundsätzlich ab dem Tag nach der Fälligkeit, wenn ein Zahlungstermin vereinbart wurde. Andernfalls laufen sie ab der Mahnung, einer Aufforderung, die klar die Zahlung verlangt.
Darf man Zinsen auf Zinsen berechnen?
Nein. Das Schweizer Recht verbietet Zinseszinsen (Art. 105 Abs. 3 OR): Verzugszinsen werden auf dem Kapital berechnet, nicht auf bereits aufgelaufenen Zinsen.
Ist das Tool kostenlos?
Ja, völlig gratis und ohne Konto. Um das ganze Jahr zu fakturieren, zu mahnen und Zahlungen zu verfolgen, kannst du ein gratis VUED-Konto erstellen.

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